Familienpass

Die gemeinsame Freizeit in Familien wird immer knapper. Zu oft wird diese Zeit mit Fernsehen und Computer, immer seltener mit gemeinsamen Aktivitäten wie Spielen oder Ausflügen verbracht. Der Salzburger Familienpass bietet ein großes und abwechslungsreiches Angebot für preisgünstige Aktivitäten. Für jede Witterung stehen interessante Programme aus Sport, Kultur und Spaß zur Auswahl – sei es in der Natur oder auch als Alternativen für Schlechtwettertage.

Voraussetzungen

Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben. Es ist möglich, eine zweite erwachsene Person, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, in den Familienpass eintragen zu lassen. Die Familie muss den Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben.

Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.

Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" und Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten im Land Salzburg wohnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Land Salzburg.

Familienpassbroschüre

Zuständig


Lisa Schierl
Kontaktdaten von Lisa Schierl
FunktionLehrling
NameLisa Schierl
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt
Telefon+43 6216 5212 38
E-Maill.schierl@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Sandra Zieher
Kontaktdaten von Sandra Zieher
FunktionBürgerservicestelle
NameSandra Zieher
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 37
E-Mailzieher@neumarkt.at
BüroZimmer 0 06 (Erdgeschoß)

Formulare