Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit niedrigem Einkommen mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt.
Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2025/2026 nach Maßgabe der Richtlinie den antragstellenden Personen einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Der Förderbetrag beträgt pro Haushalt einmalig 250 Euro.
Die Antragsfrist läuft von 1.1.2026 bis 30.09.2026.
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