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Keine Steuer für Wachhunde, Blindenführerhunde und Hunde zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes
Rechtsgrundlagen:
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2024 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
Hund - Abgabe, Marke, polizeiliche Anmeldung