Kanalanschlussgebühr (Interessentenbeitrag)

Für den Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz der Stadtgemeinde Neumarkt wird eine Kanalanschlussgebühr (Interessentenbeitrag) erhoben. Gebührenpflichtig ist der jeweilige Grundstückseigentümer, im Fall des Bestehens von Baurechten der Bauberechtigte.

zur Kanalanschlussgebühr: Kanalanschlussgebühr (Interessentenbeitrag)

Zuständig


Heike Rieder
Kontaktdaten von Heike Rieder
FunktionBauverwaltung
NameHeike Rieder
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 18
E-Mailrieder@neumarkt.at
BüroZimmer 101 (1. Stock)