Katastrophenfälle - Katastrophenbeihilfe

Beihilfengewährung für außerordentliche Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel entstanden sind. Dies gilt für Schäden, die nicht versicherbar sind bzw für die der Abschluss einer Versicherung nicht zumutbar war. Die Schadenshöhe darf 1.500,- nicht unterschreiten. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über das Stadtamt der Schadensgemeinde. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Land Salzburg.

Zuständig


BAL Andreas Burger
Kontaktdaten von Baumeister Andreas Burger
FunktionLeiter der Bau- und Liegenschaftsverwaltung
NameBaumeister Andreas Burger
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 15
Mobiltelefon+43 650 691 51 69
E-Mailburger@neumarkt.at
BüroZimmer 1 03 (1. Stock)