Beihilfengewährung für außerordentliche Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel entstanden sind. Dies gilt für Schäden, die nicht versicherbar sind bzw für die der Abschluss einer Versicherung nicht zumutbar war. Die Schadenshöhe darf € 1.500,- nicht unterschreiten. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über das Stadtamt der Schadensgemeinde. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Land Salzburg.