Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer wird aufgrund der Bestimmungen der §§ 1 bis 16 Kommunalsteuergesetz 1993 - KommStG 1993, BGBl Nr 819/1993 idgF erhoben. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Steuerschuldner ist der Unternehmer. 

Die Steuer beträgt derzeit 3 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme). Die Kommunalsteuer ist eine Selbstberechnungsabgabe und vom Unternehmer daher selbständig zu berechnen und bis spätestens zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet, zu überweisen.

Die Formulare für die Kommunalsteuererklärung finden Sie unten. Diese sind auch online auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen über FINANZOnline ausfüllbar.

Kommunalsteuergesetz 1993 - KommStG 1993, BGBl Nr 819/2013 idgF

Zuständig


Andreas Wendtner
Kontaktdaten von Andreas Wendtner
FunktionLeiter der Finanzverwaltung
NameAndreas Wendtner
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 20
E-Mailwendtner@neumarkt.at
BüroZimmer 1 08 (1. Stock)

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