Mindestsicherung

Aufgrund des in Kraft getretenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes musste das Land Salzburg seine Gesetzeslage anpassen und hat deshalb das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz erlassen. Aus der Bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS) wurde somit die Sozialunterstützung.

Hier finden Sie einen Onlinerechner für die Berechnung der Sozialunterstützung.

Gesetz

Salzburger Sozialunterstützungsgesetz

Zuständig


Sandra Zieher
Kontaktdaten von Sandra Zieher
FunktionBürgerservicestelle
NameSandra Zieher
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 37
E-Mailzieher@neumarkt.at
BüroZimmer 0 06 (Erdgeschoß)

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