Öffentlicher Verkehr - Gemeindeförderung der Jahresfahrkarte der Wiener Linien für Studenten am Studienort Wien

Alle Neumarkter Studenten, welche in Wien einem Studium nachgehen (Universität, Fachhochschule), die jedoch ihren Lebensmittelpunkt in Neumarkt behalten oder diesen wieder in Neumarkt begründen, erhalten einen Ausgleich (Subvention im freien Ermessen) von der Stadtgemeinde Neumarkt für die finanziellen Nachteile beim öffentlichen Verkehr der Wiener Linien, den sie nur deshalb haben, weil sie ihren Lebensmittelpunkt in Neumarkt beibehalten oder wieder begründen und nicht am Studienort.

Die Höhe der Subvention beträgt im ersten Semester der Förderung einmalig 100 % des angeführten Nachteils und ab dem 2. Semester dann 50 % je Semester. Die Subvention wird nur solange gewährt, als der Antragsteller Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Bei Antragstellung sind der Lebensmittelpunkt bzw. die Wiederbegründung desselben, das betriebene Studium, der finanzielle Nachteil, der Bezug der Familienbeihilfe, sowie ein Einzahlungsbeleg der Karten für den öffentlichen Verkehr nachzuweisen. Der Antrag ist bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Stadtamt Neumarkt zu stellen.

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