Ortsbildschutz

1. Ankündigungen zu Werbezwecken (Steckschilder, Werbetafeln, Plakatständer ): anzeigepflichtig mit Ausnahmen

2. Werbeanlagen für wechselnde Ankündigungen (Plakttafeln ): genehmigungspflichtig

3. Handymasten: genehmigungspflichtig mit Ausnahmen

Je nach Art der Maßnahme und Flächenwidmung (Bauland oder Grünland) sind die Stadtgemeinde Neumarkt oder die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung zuständig, Anzeigen zur Kenntnis zu nehmen oder Bewilligungen zu erteilen. Wir informieren Sie gerne.

Zuständig


Heike Rieder
Kontaktdaten von Heike Rieder
FunktionBauverwaltung
NameHeike Rieder
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 18
E-Mailrieder@neumarkt.at
BüroZimmer 101 (1. Stock)