Pflegegeld - Formularausgabe

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich zur (teilweisen) Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen bestimmt ist. Es wird je nach Ausmaß des Pflegebedarfes - unabhängig vom Einkommen oder Vermögen oder von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - pauschaliert in 7 Stufen geleistet.

Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird.

Über die Zuordnung zu einer Pflegegeld-Stufe entscheidet die zuständige Stelle auf der Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Personen aus anderen Bereichen (z.B. Pflegedienste) beigezogen werden können.

Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes müssen Sie (von einigen Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich beantragen. Dieser Antrag kann formlos sein. Sofern Sie ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über Ihren aktuellen Gesundheitszustand haben, sollten Sie diese dem Antrag beilegen. Pensions- oder Rentenbezieher/innen bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.

Weitere Informationen zum Pflegegeld und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage oesterreich.gv.at. 

Zuständig


Sandra Zieher
Kontaktdaten von Sandra Zieher
FunktionBürgerservicestelle
NameSandra Zieher
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 37
E-Mailzieher@neumarkt.at
BüroZimmer 0 06 (Erdgeschoß)