Reisepass

Gültigkeit

Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisedokumentes! 

Für die wichtigsten Ferienziele innerhalb der EU (Spanien, Portugal, Italien ausgenommen bei Lufteinreise, Griechenland etc) sowie Kroatien kann der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein, jedoch wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen (Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein). Für andere Länder innerhalb und außerhalb der EU gelten jeweils unterschiedliche Regelungen, die unter der Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres abgerufen, beim Reiseveranstalter oder einer Vertretungsbehörde erfragt werden können (in manchen Ländern gelten besonders strenge Bestimmungen über die Gültigkeit!). 

Tipp: Viele Fluggesellschaften allerdings akzeptieren beim Check-In nur einen gültigen Reisepass, egal welches Reiseziel. Bitte erkundigen Sie sich auch hier zeitgerecht bzw. sichern Sie sich rechtzeitig einen gültigen Reisepass.

Verfahren/Ausstellungsdauer

Beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Reisepass! 

Sollte Ihr Pass zu Reisebeginn abgelaufen sein und Sie einen neuen Pass benötigen, bedenken Sie bitte, dass die Ausstellung über die Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft in der Regel ungefähr 2 Wochen beträgt. (die Pässe werden zentral in Wien hergestellt und es ist zu Hauptreisezeiten mit einer Verlängerung dieser Wartefrist (3 bis 5 Wochen) zu rechnen!)

Es besteht auch die Möglichkeit einer Beantragung eines Express-Passes (Ausstellungsdauer zirka 3 Arbeitstage) sowie Notpasses (Sofortausstellung, eingeschränkte Gültigkeit). Beide sind nur bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.

Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass!

Gebühren

  • Reisepass: 75,90 Euro
  • Expresspass: 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

Weitere Informationen

Nähere Informationen zum Thema Reisepass erhalten Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen

Passgesetz 1992, BGBl Nr 839/1992 idgF (0.21 MB)

Passgesetz-Durchführungsverordnung – PassG-DV, BGBl II Nr 223/2006 idgF (0.13 MB)

Passverordnung - PassV, BGBl Nr 861/1995 (5.99 MB)

Zuständig


Lisa Schierl
Kontaktdaten von Lisa Schierl
FunktionLehrling
NameLisa Schierl
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt
Telefon+43 6216 5212 38
E-Maill.schierl@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Jauernig Monika
Kontaktdaten von Monika Jauernig
FunktionMeldeamt
NameMonika Jauernig
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 30
E-Mailjauernig@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)