Rezeptgebührenbefreiung - Formularausgabe

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, müssen Sie auch das Service-Entgelt für die E-Card nicht entrichten. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt. Die Antragsformulare können Sie in der Infostelle abholen oder auf der Homepage oesterreich.gv.at abrufen.

Zuständig


Sandra Zieher
Kontaktdaten von Sandra Zieher
FunktionBürgerservicestelle
NameSandra Zieher
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 37
E-Mailzieher@neumarkt.at
BüroZimmer 0 06 (Erdgeschoß)