Straßenpolizei - Verkehrszeichen

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Neumarkt ist aufgrund der straßenpolizeilichen Übertragungsverordnung 2011, Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.05.2011, auf Gemeindestraßen für die Verordnung bzw Verfügung nahezu aller Verkehrszeichen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zuständig. 

Darüber hinaus ist die Stadtgemeinde Neumarkt auch für nahezu alle straßenpolizeilichen Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde zuständig,  da die Landesregierung am 01.03.2000 mit einer straßenpolizeilichen Delegierungsverordnung, LGBl Nr 75/2000, auch die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung auf den Bürgermeister delegiert hat. Keine Entscheidungsbefugnis - wohl aber Mitsprachemöglichkeiten - hat die Stadt Neumarkt auf der L 206 - Köstendorfer Landesstraße und der Landesstraße B 1 - Wiener Bundesstraße.

Straßenpolizeiliche Delegierungsverordnung Neumarkt am WallerseeLGBl Nr 75/2000 (0.11 MB)

Übertragungs-Verordnung von Kompetenzen der örtlichen Straßenpolizei (0.02 MB)

Formulare