Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist eine Meldung bei der Stadtgemeinde Neumarkt notwendig.
Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in bewilligungspflichtige Veranstaltungen, wie zB Theater-, Kabarett- und Varietéveranstaltungen, bei denen berufsmäßige Schauspielerinnen/Schauspieler mitwirken, Zirkusse, Tierschauen und Veranstaltungen, die im Umherziehen ausgeübt werden. Anmeldepflichtige Veranstaltungen, wie zB Vorträge, Vorlesungen und musikalische Darbietungen, Theatervorstellungen, Marionetten-, Puppen- und Schattenspiele, Modeschauen, Schaukochen, Werbeveranstaltungen, etc.
Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997, LGBl Nr 100/1997 idgF