Allgemeine Informationen zur Vorschreibung
Die Vorschreibung der Gemeindeabgaben (Grundsteuer, Kanalgebühr, Müllgebühr,...) erfolgt quartalsweise, jeweils mit Fälligkeit am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11 eines Jahres.
Die Vorschreibung erfolgt an einen der Liegenschaftseigentümer.
Die Zustelladresse wurde mit dem Zentrale Melderegister (ZMR) abgeglichen. Sollten Sie eine Zustellung zu einer anderen Adresse (Nebenwohnsitz, Zahlung für andere Person,…) wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Die Mahngebühr gem. § 227 u. § 227a BAO beträgt 0,5% des eingemahnten Abgabenbetrages, mindestens jedoch € 3,00 und höchstens € 30,00. Die Mahngebühr wird mit Zustellung der Mahnung fällig.
Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein. Gemäß § 217 u. § 217a BAO beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (Beträge unter € 5,00 sind nicht festzusetzen).
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