Vorschreibung/Quartalsabrechung

Allgemeine Informationen zur Vorschreibung

Die Vorschreibung der Gemeindeabgaben (Grundsteuer, Kanalgebühr, Müllgebühr,...) erfolgt quartalsweise, jeweils mit Fälligkeit am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11 eines Jahres. 

Die Vorschreibung erfolgt an einen der Liegenschaftseigentümer.

Die Zustelladresse wurde mit dem Zentrale Melderegister (ZMR) abgeglichen. Sollten Sie eine Zustellung zu einer anderen Adresse (Nebenwohnsitz, Zahlung für andere Person,…) wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. 

Die Mahngebühr gem. § 227 u. § 227a BAO beträgt 0,5% des eingemahnten Abgabenbetrages, mindestens jedoch € 3,00 und höchstens € 30,00. Die Mahngebühr wird mit Zustellung der Mahnung fällig.

Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein. Gemäß § 217 u. § 217a BAO beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (Beträge unter € 5,00 sind nicht festzusetzen).


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Zuständig


vCard Zepf
Kontaktdaten von Julia Zepf
FunktionSteuern und Abgaben
NameJulia Zepf
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 52 12 21
E-Mailzepf@neumarkt.at
BüroZimmer 106 (1. Stock)

Grafik
Kontaktdaten von Birgit Maderegger
FunktionSteuern und Abgaben
NameBirgit Maderegger
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt
Telefon+43 6216 5212 23
E-Mailmaderegger@neumarkt.at
BüroZimmer 106 (1.Stock)