Fundgegenstände und Fundamt

Finderinnen und Finder müssen Funde mit einem Wert ab 10,- dem Fundamt - bei sonstiger Strafbarkeit - anzeigen und abgeben. Die Abgabemöglichkeit besteht im Stadtamt Neumarkt, Hauptstraße 30, Zimmer 0 01 (Erdgeschoß), während der Öffnungszeiten.

Wurde der verlorene Gegenstand noch nicht beim Fundamt abgegeben, können Sie als Verlustträger bzw Verlustträgerin eine Verlustmeldung erstatten. Das Fundamt der Stadtgemeinde stellt dem Verlustträger bzw der Verlustträgerin in auf Wunsch eine sog Verlustmeldung aus. Das ist eine Bestätigung, dass der Verlustträger bzw die Verlustträgerin den Verlust beim Fundamt gemeldet hat. Solche Verlustmeldungen dienen va zur Vorlage bei Versicherungen oder Handybetreibern zum Erhalt einer neuen SIM-Karte.

Die Website www.fundamt.gv ermöglicht orts- und zeitunabhängig verlorene Gegenstände zu suchen. 

Bei der Suche werden alle teilnehmenden Regionen und Unternehmen österreichweit einbezogen, was die Trefferquote ungemein erhöht. Wird der Gegenstand nicht gefunden, kann eine Verlustmeldung erstellt werden. Diese wird bei Neuerfassung eines Fundgegenstandes berücksichtigt und löst bei Treffer eine Benachrichtigung aus.

Zuständig


Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Jauernig Monika
Kontaktdaten von Monika Jauernig
FunktionMeldeamt
NameMonika Jauernig
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 30
E-Mailjauernig@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Formulare