Familienförderung "Neumarkter Modell"

Die Stadtgemeinde Neumarkt will mit der vorliegenden Familienförderung die Wahlmöglichkeiten von Eltern mit Kleinkindern, die diese zur Gänze zuhause betreuen, zu unterstützen. Jene Eltern, welche Ihre Kleinkinder zuhause betreuen, erhalten einen finanziellen Ausgleich, wenn Einrichtungen, welche ebenfalls von der Stadtgemeinde Neumarkt finanziell unterstützt werden, nicht in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird jeweils dem familienbeihilfenbeziehenden Elternteil gewährt und richtet sich nur nach dem Alter des Kindes und nicht nach der Anzahl der Kinder.  

Die Familienförderung „Neumarkter Modell“ beträgt € 50,00 pro Kalendermonat und wird ab dem 13. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat gewährt und ist unabhängig vom Einkommen des familienbeihilfebeziehenden Elternteiles.

Zusätzlich gewährt der Kinderbetreuungsfonds des Landes Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Die höchstmögliche Förderung für einen Ganztagesplatz beträgt jetzt 700 Euro und für einen Halbtagesplatz 400 Euro pro Kinderbetreuungsjahr. Einkommensgrenzen: € 1.852,50 und für Alleinerziehende € 1.425,00 (netto ohne Familienbeihilfe) Für jedes weitere unversorgte Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 456,00 erhöht. Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet. Infos: 0662 8042-5435 oder 5436. Dieser Zuschuss wird seit Einführung des Neumarkter Modells im September 2018 von der Stadtgemeinde verdoppelt (siehe ANTRAG Verdoppelung).

Weitere Infos und Voraussetzungen am Formular oder bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Stadtamt.

Formulare

Zuständigkeiten