Kanalbenützungsgebühr

Für die Benützung von Abwasseranlagen der Stadtgemeinde Neumarkt wird eine Gebühr erhoben. Diese ist während der gesamten Dauer der Benützung der Abwasseranlage der Stadtgemeinde in periodischen Zeitabständen zu entrichten.

Bemessung der Kanalbenützungsgebühr

Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird in der Regel nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme der Anlage berechnet. Der tatsächliche Wasserverbrauch wird entweder durch Wasserzähler, welche Bestandteil der Trinkwasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde sind, gemessen, oder wenn solche nicht vorhanden sind, nach den Verbrauch beeinflussenden typischen Merkmalen geschätzt.

Gebühren und Abgaben 

Kanalbenützungsgebühr

Gesetz

Benützungsgebührengesetz

Zuständig


vCard Zepf
Kontaktdaten von Julia Zepf
FunktionSteuern und Abgaben
NameJulia Zepf
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 52 12 21
E-Mailzepf@neumarkt.at
BüroZimmer 106 (1. Stock)

Grafik
Kontaktdaten von Birgit Maderegger
FunktionSteuern und Abgaben
NameBirgit Maderegger
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt
Telefon+43 6216 5212 23
E-Mailmaderegger@neumarkt.at
BüroZimmer 106 (1.Stock)