Nächtigungsabgabe - Allgemeine Nächtigungsabgabe

Die allgemeine Nächtigungsabgabe wird für Nächtigungen in solchen Wohnungen im Gemeindegebiet eingehoben, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen. Der allgemeinen Nächtigungsabgabe unterliegen daher insbesondere alle Nächtigungen in Räumen, die der Beherbergung von Gästen im Rahmen des Gastgewerbes oder der Privatzimmervermietung dienen, sowie in Wohnwagen, Mobilheimen oder Zelten.

Zuständig


Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)