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Nächtigungsabgabengesetz
§§ 5 Abs 1 Z 1 und 25 Abs 3 Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2020
Abgabenerklärung nur einmal jährlich bis zum 15.2. des Folgejahres wenn der Abgabenbetrag im Kalenderjahr max. € 72,00 beträgt.
§§ 11 Abs 1 und 25 Abs 3 SNAG; Verordnung Bürgermeister 16.12.2020, Zl. STD118444/2020
§§ 2 und 25 Abs 3 Nächtigungsabgabengesetz; Beschluss Gemeindevertretung 16.12.2020 30 % der besonderen Nächtigungsabgabe
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
weiterführende Informationen zur Nächtigungsabgabe